Wie funktioniert das mit der GEMA ... ?

Wenn ihr als Band, Texter, Komponist und somit auch eure Songs (also: eigene Songs, keine Coversongs!) nicht bei der GEMA gemeldet seid, dann dürft ihr selbstverständlich auch das eigene Material auf der eigenen Webseite veröffentlichen.

Dies gilt selbst in dem Falle, dass eines der Bandmitglieder bei der GEMA ist, sofern dieses Bandmember eben weder Komponist noch Texter der betreffenden Titel ist.


GEMA-Mitglied:

Wenn ihr Mitglieder der GEMA seid, müsst ihr einen gewissen Obulus (15% des Verkaufspreises, mind. jedoch 12,78 cent) pro verkauften Song an diese abführen. Diesen bekommt ihr als Rechteinhaber am Jahresende wieder erstattet.

Die dazu notwendige Datenübermittlung über die Anzahl der verkauften Songs & Alben übernehmen wir für euch, so dass ihr euch darum nicht kümmern müsst. Ihr müsst lediglich beim Upload der einzelnen Lieder den Komponist/Texter/Verlag angeben. Dies gilt übrigens auch wenn ihr GEMA-pflichtige Titel anderer Komponisten (sog. Coversongs) verkauft.

Falls es Probleme dabei gibt oder ihr bei der GEMA nicht durchblickt, helfen wir euch gerne weiter. Wir haben uns lange genug damit beschäftigt und kennen uns damit inzwischen fast perfekt aus;-). Einfach anrufen oder mailen.

Kommentieren nicht möglich